Sonntag, 25. Dezember 2011

Heute

In Deutschland darf Bier bis heute grundsätzlich nur nach dem Deutschen Biersteuergesetz gebraut werden, das weitgehend auf dem Bayrischen Reinheitsgebot von 1516 beruht. Demnach darf untergäriges Bier nur aus Wasser, Hopfen, Gerstenmalz und Hefe hergestellt werden, bei obergärigem Bier dürfen auch andere Malze sowie Glukosesirup und Zuckercouleur verwendet werden. Lediglich bei europarechtlichem Bezug (häufigster Anwendungsfall: ausländischer Brauer will sein Bier auf dem deutschen Markt verkaufen) ist die Herstellung und der Vertrieb von Bieren mit anderen Zusätzen erlaubt.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Bieres

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