Sonntag, 25. Dezember 2011

In Deutschland

Biergattungen sind die in Deutschland verwendete gültige steuerrechtliche Untergliederung, die nur am Stammwürzegehalt festgemacht wird.
  • Einfachbier mit einer Stammwürze von 1,5 % bis 6,9 %,
  • Schankbier mit einer Stammwürze von 7,0 % bis 10,9 %,
  • Vollbier mit einer Stammwürze von 11,0 % bis 15,9 %,
  • Starkbier ab einer Stammwürze von mindestens 16,0 %,
  • Biermischgetränke sind Biere mit Zusätzen von Erfrischungsgetränken oder Fruchtsäften sowie exotischen Beigaben wie Tequilaaroma oder Energiegetränken
  • Lückenbiere sind alle Biere, die zwischen den alten, vor 1993 gültigen Einteilungen liegen und früher nicht gebraut werden durften. Es sind Biere mit den Gehalten zwischen 0,0 % bis 2,5 %, 5,0 %bis 7,0 %, 8,0 % bis 11,0 % und 14,0 % bis 16,0 %). Erst durch die neue Biersteuerregelung, bei der direkt die Stammwürze maßgeblich ist, sind auch diese zugelassen.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bier#Einteilung_der_Biere

1 Kommentar:

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